Verantwortlich: Andrea Staub
Bereitgestellt: 28.02.2024
Taufe
Für die Kirche ist die Taufe ein sichtbares Zeichen für die Liebe Gottes zu uns Menschen, wie sie in Jesus Christus unter uns gelebt und gewirkt hat. Die Taufe ist ein einmaliges Geschehen. Die Taufe verbindet uns mit allen Christen auf der ganzen Welt.
Bei der Taufe gibt es zwischen den christlichen Kirchen viel Gemeinsames. Deshalb anerkennen die katholischen und reformierten Kirchen auch gegenseitig ihre Taufe an, sofern sie mit Wasser und unter Nennung der drei heiligen Namen Gottes gespendet wird.
Bei der Taufe gibt es zwischen den christlichen Kirchen viel Gemeinsames. Deshalb anerkennen die katholischen und reformierten Kirchen auch gegenseitig ihre Taufe an, sofern sie mit Wasser und unter Nennung der drei heiligen Namen Gottes gespendet wird.
Zeichen für Gottes Liebe
Was Bibel und Predigt verkünden, stellt die Taufe sichtbar dar: die Liebe Gottes zu uns Menschen, wie sie in Jesus Christus unter uns gelebt und gewirkt hat. Die Taufe ist als Sakrament ein einmaliges Geschehen, mit dem wir in die Kirche von Jesus Christus aufgenommen werden. In ihr schliesst Gott mit uns einen Bund. Er verheisst uns seine bedingungslose Gnade und fordert uns zugleich auf, unser Leben an Jesus Christus auszurichten.
Taufe wird gefeiert, seit es überhaupt Kirchen gibt.
Taufe wird gefeiert, seit es überhaupt Kirchen gibt.
Kindertaufe - Erwachsenentaufe
In den drei Landeskirchen werden üblicherweise Kinder getauft. Das bedeutet: Gottes Liebe und
Gnade sind uns geschenkt, bevor wir irgend eine Vorleistung erbracht haben. Die Kindertaufe wird in ihrem Sinn erkennbar, wenn das Kind in einer christlich geprägten Umgebung aufwachsen darf und im Verlaufe seiner Kindheit und Jugend die Chance erhält, mit der frohen Botschaft der Bibel vertraut zu werden.
Obwohl die Kindertaufe das Übliche ist, schliessen die Kirchen die Erwachsenentaufe nicht aus. Sie respektieren, wenn Eltern die Entscheidung zur Taufe ihren Kindern überlassen wollen und sie empfangen auch Menschen, die erst später im Leben zum christlichen Glauben kommen.
Gnade sind uns geschenkt, bevor wir irgend eine Vorleistung erbracht haben. Die Kindertaufe wird in ihrem Sinn erkennbar, wenn das Kind in einer christlich geprägten Umgebung aufwachsen darf und im Verlaufe seiner Kindheit und Jugend die Chance erhält, mit der frohen Botschaft der Bibel vertraut zu werden.
Obwohl die Kindertaufe das Übliche ist, schliessen die Kirchen die Erwachsenentaufe nicht aus. Sie respektieren, wenn Eltern die Entscheidung zur Taufe ihren Kindern überlassen wollen und sie empfangen auch Menschen, die erst später im Leben zum christlichen Glauben kommen.
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten
Sie möchten demnächst in der Kirche Taufe feiern. Zur Vorbereitung werden Sie sich mit der Pfarrperson Ihrer Kirchgemeinde zu einem Gespräch treffen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich vorher einige Gedanken machen und das eine oder andere miteinander vor besprechen.
Was bedeutet Ihnen die Taufe Ihres Kindes? Was würde Ihnen fehlen, wenn Ihr Kind nicht getauft würde?
Zur Taufe gehören das Wasser, das Wort Gottes und der menschliche Glaube. Da vom kleinen Kind kein Glaubensbekenntnis erwartet wird, bezeugen Sie als Eltern stellvertretend Ihren Glauben. Wie stellen Sie sich dazu?
Zugleich verpflichten Sie sich mit den Taufzeugen, Ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen.
Wie haben Sie Ihre eigene Erziehung im christlichen Glauben erlebt? Wie möchten Sie Ihrem Kind den Glauben nahe bringen?
Was bedeutet Ihnen die Taufe Ihres Kindes? Was würde Ihnen fehlen, wenn Ihr Kind nicht getauft würde?
Zur Taufe gehören das Wasser, das Wort Gottes und der menschliche Glaube. Da vom kleinen Kind kein Glaubensbekenntnis erwartet wird, bezeugen Sie als Eltern stellvertretend Ihren Glauben. Wie stellen Sie sich dazu?
Zugleich verpflichten Sie sich mit den Taufzeugen, Ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen.
Wie haben Sie Ihre eigene Erziehung im christlichen Glauben erlebt? Wie möchten Sie Ihrem Kind den Glauben nahe bringen?
Patin und Pate/ Gotte und Götti
Keine Taufe ohne Taufzeugen!
Scheuen Sie sich nicht, mit den angefragten Taufzeugen über die angeführten Themen zu sprechen, und darüber, wie Sie und die Taufzeugen das Patenamt verstehen und versehen wollen.
Scheuen Sie sich nicht, mit den angefragten Taufzeugen über die angeführten Themen zu sprechen, und darüber, wie Sie und die Taufzeugen das Patenamt verstehen und versehen wollen.
Tipps für Paten suchende Eltern
Sind Sie bereit, Rat und Kritik von den Paten Ihres Kindes anzunehmen?
Können Sie die Paten als Vorbilder für Ihr Kind sehen?
Sind Sie bereit, die Paten im weiteren Sinne in die Familie aufzunehmen und mit ihnen eine langfristige Beziehung aufzubauen?
Können Sie sich freuen, wenn Ihr Kind einem Paten einmal mehr Vertrauen schenken sollte als Ihnen und eher auf seinen als auf Ihren Rat hören würde?
Kirchliche Rechte und Pflichten
Paten sind eigentlich Taufzeugen. In früheren Zeiten war noch nicht alles amtlich geregelt. Da brauchte es Zeugen, die bestätigen konnten, dass ein bestimmter Mensch tatsächlich Christ war.
Heute verpflichten sich die Taufzeugen, den Eltern beizustehen in der Aufgabe, das Patenkind im christlichen Glauben zu erziehen oder selber für diese Erziehung zu sorgen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sein sollten.
Pate kann werden, wer einer christlichen Konfession angehört und religiös mündig, d.h. konfirmiert ist. Es braucht mindestens zwei Taufzeugen; eine/r davon muss derjenigen Kirche angehören, welche die Taufe vollzieht.
In der reformierten Kirche werden die Taufzeugen ins Taufregister eingetragen. Sie können dort nicht mehr gelöscht werden. In begründeten Fällen können die Eltern nachträglich weitere Paten berufen und, falls sie das wichtig finden, im Taufregister zusätzlich anmerken lassen.
Gesetzliche Rechte und Pflichten für Paten bestehen nicht! Es ist eine rein kirchlichfamiliäre Verpflichtung. Umgekehrt können Paten auch keine Rechte für sich ableiten.
Es stimmt nicht, dass Paten das Kind nach dem Tod seiner Eltern bei sich aufnehmen oder die Vormundschaft übernehmen müssen; aber sie können sich dafür zur Verfügung stellen. Die Sozialdienste oder Vormundschaftsbehörden suchen lieber individuell-familiäre als Heim - Lösungen.
Paten sind nicht verpflichtet, das Patenkind oder dessen Eltern bei finanziellen Problemen zu unterstützen.
Es bestehen keinerlei Erbansprüche zwischen Paten und Patenkind.
Paten haben kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn gegen ihr Patenkind ermittelt wird.
Können Sie die Paten als Vorbilder für Ihr Kind sehen?
Sind Sie bereit, die Paten im weiteren Sinne in die Familie aufzunehmen und mit ihnen eine langfristige Beziehung aufzubauen?
Können Sie sich freuen, wenn Ihr Kind einem Paten einmal mehr Vertrauen schenken sollte als Ihnen und eher auf seinen als auf Ihren Rat hören würde?
Kirchliche Rechte und Pflichten
Paten sind eigentlich Taufzeugen. In früheren Zeiten war noch nicht alles amtlich geregelt. Da brauchte es Zeugen, die bestätigen konnten, dass ein bestimmter Mensch tatsächlich Christ war.
Heute verpflichten sich die Taufzeugen, den Eltern beizustehen in der Aufgabe, das Patenkind im christlichen Glauben zu erziehen oder selber für diese Erziehung zu sorgen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sein sollten.
Pate kann werden, wer einer christlichen Konfession angehört und religiös mündig, d.h. konfirmiert ist. Es braucht mindestens zwei Taufzeugen; eine/r davon muss derjenigen Kirche angehören, welche die Taufe vollzieht.
In der reformierten Kirche werden die Taufzeugen ins Taufregister eingetragen. Sie können dort nicht mehr gelöscht werden. In begründeten Fällen können die Eltern nachträglich weitere Paten berufen und, falls sie das wichtig finden, im Taufregister zusätzlich anmerken lassen.
Gesetzliche Rechte und Pflichten für Paten bestehen nicht! Es ist eine rein kirchlichfamiliäre Verpflichtung. Umgekehrt können Paten auch keine Rechte für sich ableiten.
Es stimmt nicht, dass Paten das Kind nach dem Tod seiner Eltern bei sich aufnehmen oder die Vormundschaft übernehmen müssen; aber sie können sich dafür zur Verfügung stellen. Die Sozialdienste oder Vormundschaftsbehörden suchen lieber individuell-familiäre als Heim - Lösungen.
Paten sind nicht verpflichtet, das Patenkind oder dessen Eltern bei finanziellen Problemen zu unterstützen.
Es bestehen keinerlei Erbansprüche zwischen Paten und Patenkind.
Paten haben kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn gegen ihr Patenkind ermittelt wird.
Weitere Information
Vielleicht ist es nicht möglich, alle Ihre Fragen mit diesem Text zu beantworten. Er ist eine Zusammenfassung der kirchlichen Regelungen und kann nicht gegen sie ins Feld geführt werden.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihr Pfarramt.
Quelle: Reformierte Kirche Bern Jura Solothurn
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihr Pfarramt.
Quelle: Reformierte Kirche Bern Jura Solothurn